KUG Institut 13 - Institut für Ethnomusikologie - Preise für die besten BA- und MA-Arbeiten in Ethnomusikologie

Zweck

Auszeichnung von herausragenden BA- und MA-Arbeiten, die in englischer oder deutscher Sprache im Bereich der Ethnomusikologie oder verwandter Disziplinen verfasst wurden.

Auswahlverfahren

Die Auszeichnung würdigt herausragende Arbeiten im Bereich Ethnomusikologie oder in verwandten Disziplinen. Die in Betracht gezogenen Abschlussarbeiten wurden in der Regel von Mitarbeiter*innen des Instituts 13 betreut.

Die Kommission für das Auswahlverfahren besteht in der Regel aus vier Personen: dem/der Professor*in des Instituts 13, dem Vorstand/der Vorständin des Instituts 13 (sofern verschiedene Personen), einem oder ggf. zwei Mitgliedern des Lehrkörpers des Instituts und einem/einer Studierenden, deren/dessen Abschlussarbeit in diesem akademischen Jahr nicht zur Auswahl steht. Die Ernennung von Stellvertreter*innen ist möglich.

Verfasser*innen der ausgewählten Abschlussarbeiten erhalten eine kleine Anerkennung und eine vom/von der Professor*in des Instituts 13, dem Vorstand/der Vorständin des Institut 13 (sofern verschiedene Personen) und dem/der Betreuer*in des/der jeweiligen Studierenden unterzeichnete Urkunde. Die Namen der ausgezeichneten Studierenden und die Titel der Abschlussarbeiten werden auf der Website des Instituts 13 veröffentlicht und in den Newslettern von ICTM-Ö und der KUG bekannt gegeben.

Bewerbungsverfahren

Alle innerhalb des letzten Jahres ab Stichtag offiziell eingereichten und positiv benoteten Abschlussarbeiten am Institut 13 werden automatisch für die Vergabe der Preise berücksichtigt. Stichtag für die Fertigstellung ist der 1. Mai für MA-Arbeiten bzw. 1. November für BA-Arbeiten. Nach dem festgelegten Datum eingereichte Abschlussarbeiten werden bei den Auswahlverfahren des folgenden Jahres berücksichtigt. Die Auswahl unter den Abschlussarbeiten erfolgt vor Ende des Semesters, in dem diese eingereicht wurden. Die Auszeichnungen werden im Rahmen der Semesterabschlussfeier des Instituts 13 (entweder im Winter oder im Sommer) verliehen. Die Studierenden müssen zum Zeitpunkt des Auswahlverfahrens nicht immatrikuliert sein; sie müssen an der Feier nicht teilnehmen, obwohl es wünschenswert wäre, dass sie die Auszeichnung persönlich entgegennehmen.